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Hiermit möchten wir Ihnen unsere Serviceleistungen für Mietwohnanlagen  vorstellen.

Der Pauschalpreis für die Verwaltervergütung pro Wohneinheit  und Monat beträgt 25,00 ¬
zzgl. der gesetzl. MWSt., z.Zt. 19 %, Gewerbeeinheiten 25,-- ¬ plus MWSt.

Dieser Preis beinhaltet die üblichen Grundleistungen an Verwalteraufgaben  wie:

- Einzug der monatlichen Wohngelder oder Überwachung der Mieteingänge.
- Neuvermietung von freiwerdenden Wohneinheiten inklusive Abschluß  neuer Mietverträge.
   Übernahme und Abgabe der Mietwohnungen. Separate Verwaltung  der Kaution.
   Die Vermittlung erfolgt aus eigener Kundendatei oder in Zusammenarbeit mit Maklern,
   wobei hier die Maklercourtage vom Mieter zu tragen ist.
- Erstellung der Jahresendabrechnung (z.Zt. in DEM und EURO) für den Wohnungseigentümer
   sowie der Mieterabrechnungen.
- Vierteljährliche Rechnungslegung für den Eigentümer.
- Allgemeine Betreuung der Mieter bei mietrechtlichen Angelegenheiten
  (Erstellung der Hausordnung, Auskunftserteilung und Führung  der Korrespondenz).
- Abstimmungen mit dem Eigentümer bei Reparaturen/Sanierungen.
- Laufende Kostenüberprüfung und begleichung.
- Regulierung von üblichen kleineren Reparaturaufträgen.
- Überwachung und Ausarbeitung von Vorschlägen zur Werterhaltung  der Wohnanlage.
- Durchführung von Mietanpassungen.
- Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zu den Sonderleistungen zählen die Aufwendungen im Zusammenhang von:
(pro Stunde Euro 45,-- oder gem. Vereinbarung bei Ausschreibungen)

- zusätzliche Abrechnungen auf Wunsch einzelner Mieter (Untervermietung).
- Bauausschreibungen, Ausführungsüberwachung und gesondert geforderte Sanierungsabrechnungen
  entsprechend den Vereinbarungen mit dem Eigentümer.

Die folgenden Einzelkosten werden den jeweiligen Mietern direkt belastet:

- Eintreibung von Wohngeldzahlungen (Miete und Umlagen).
- Zusätzliche Kosten bei Mieterwechsel.

Die folgenden Anwalts- und Gerichtskosten werden, soweit dies über  die jeweiligen Mieter nicht möglich ist, dem Eigentümer belastet.

- Anwalts- und Gerichtskosten zur Eintreibung von ausstehenden Wohngeldern.
- Anwalts- und Gerichtskosten zur Eintreibung von ausstehenden Forderungen  im Namen und zu Gunsten des Eigentümers.